Ansprechpartner

Gesellenprüfungsausschuss und Lehrlingswart

Der Lehrlingswart ist der Ausbildungsexperte der Handwerksinnung


Er wird von der Innungsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich aktiv.
Die Aufgabe eines Lehrlingswartes ist es, die in seinem Innungsbezirk ausgebildeten Lehrlinge zu betreuen. Der Lehrlingswart soll den Auszubildenden bei Problemen in der Schule und im Betrieb beratend und gegebenenfalls vermittelnd zur Seite stehen. Er ist auch Ansprechpartner, wenn es um Rechte und Pflichten während der Ausbildung geht. In der Regel wird der Lehrlingswart zugleich als Mitglied der Arbeitgeber (Meisterbeisitzer) in den Zwischen- und Gesellenprüfungsausschuss gewählt.

Gesellenprüfungsausschuss


Die handwerkliche Ausbildung schließt mit einer Gesellenprüfung ab, in der die berufliche Handlungsfähigkeit der Lehrlinge und damit der Erfolg der Ausbildung durch eine unabhängige Prüfungskommission festgestellt wird. Die Gesellenprüfungen werden von den Handwerkskammern oder von beauftragten Innungen durchgeführt. Im Jahr 2010 wurden über 149.500 Gesellenprüfungen im Handwerk abgelegt.

Prüfungsausschuss
In der Prüfungskommission sind mindestens drei Personen, je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Arbeitgeber-, der Arbeitnehmer- und der Berufsschulseite, tätig. Sie bewerten die Prüfungsleistungen gemeinsam.

Prüfungsinhalte und -anforderungen
Die Prüfungen erfolgen in unterschiedlichen Bereichen und werden in der Regel sowohl schriftlich (z. B. mit Fachaufgaben) als auch praktisch (z. B. mit Arbeitsaufgaben, durch Anfertigung eines Prüfungsstücks) durchgeführt. Oftmals wird ergänzend ein Prüfungsgespräch durchgeführt. Die Prüfungsanforderungen sind für jeden Beruf in der jeweiligen Ausbildungsordnung festgelegt

Ansprechpartner:
Vorsitzender des GPA: Mathias Wilken (AG)

Mitglieder: Frank Grün (AN) Horst Wölfing (L)

 

 

 

Mitglieder